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Besondere Bedingungen für Organisationen

Stand: 2026-09-11Version 0.7

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Vorbemerkung

Diese Besonderen Bedingungen regeln die Nutzung des Moduls „CertMap für Organisationen“. Sie ergänzen den Allgemeinen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Threat-Informed Cybersecurity Solutions GmbH, Ober-Saulheimer Str. 15, 55291 Saulheim (Amtsgericht Mainz, HRB 53346, USt-IdNr. DE 450829291), vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Thomas Heessel (nachfolgend „Anbieter“). Rangfolge bei Widersprüchen: das individuelle Angebot in Textform, dann diese Besonderen Bedingungen, dann der Allgemeine Teil. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt vorrangig der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

1. Geltungsbereich

(1) Dieses Modul richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keine Organisation anlegen.

(2) Die Person, die eine Organisation anlegt, bestätigt dabei ihre Vertretungsbefugnis für den Kunden und die ausschliesslich geschäftliche Nutzung.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die unentgeltliche Testphase kommt mit dem Anlegen der Organisation zustande. Voraussetzung ist die Bestätigung dieser Bedingungen, des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Beschäftigtendaten und der geschäftlichen Nutzung.

(2) Der Vertrag über eine Bezahlstufe kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform zustande. Der Anbieter schaltet die gebuchte Stufe nach Vertragsschluss frei. Einen Online-Kaufabschluss und einen Zahlungsdienstleister gibt es nicht.

3. Testphase

(1) Die Testphase dauert 14 Tage ab dem Anlegen der Organisation. Sie ist unentgeltlich und umfasst den vollen Funktionsumfang. Nicht Teil der Testphase ist ein individuell verhandelter Vertrag zur Auftragsverarbeitung; es gilt der Standardvertrag nach Ziffer 14.

(2) In der Testphase können höchstens 15 Personen erfasst werden. Eine Erfassung darüber hinaus wird abgelehnt.

(3) Eine Verlängerung der Testphase im Self-Service gibt es nicht. Eine zweite Testphase für dieselbe Organisation oder dieselbe Firmendomain wird nicht gewährt. Der Anbieter kann die Testphase im Einzelfall verlängern.

4. Lesezugriff nach der Testphase

(1) Nach Ablauf der Testphase steht die Organisation 30 Tage im Lesezugriff.

(2) Im Lesezugriff bleiben alle Daten einsehbar. Änderungen, Einladungen, Importe und der Abruf von Berichten sind nicht mehr möglich. Offene Einladungen verfallen.

(3) Einziger Export im Lesezugriff ist die vollständige Datenkopie der Organisation in einem maschinenlesbaren Format. Sie ist jederzeit abrufbar.

5. Löschung ohne Vertrag

(1) Wird während des Lesezugriffs kein Vertrag über eine Bezahlstufe geschlossen, werden die Organisation und alle ihre Daten nach Ablauf von 44 Tagen ab dem Anlegen unverzüglich und vollständig gelöscht, einschliesslich des Audit-Logs.

(2) Der Anbieter informiert die Administratorinnen und Administratoren sieben Tage vor der Löschung per E-Mail. Die Löschung erfolgt zum genannten Zeitpunkt unabhängig davon, ob diese E-Mail zugestellt werden konnte.

(3) Die Löschung ist endgültig. Eine Wiederherstellung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Datenkopie vor der Löschung herunterzuladen. Persönliche CertMap-Konten der Beschäftigten bleiben von der Löschung unberührt.

6. Bezahlstufen und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter bietet die Bezahlstufen Core, Pro und Max an. Sie enthalten 25, 75 bzw. 200 Personen. Der Funktionsumfang der gebuchten Stufe und der Preis ergeben sich aus dem Angebot in Textform, das dem Vertragsschluss zugrunde liegt. Angaben auf der Website des Anbieters sind unverbindlich.

(2) Zusätzliche Personen können gegen den im Angebot genannten Aufpreis je Person und Monat hinzugefügt werden. Ein Wechsel der Stufe ist dafür nicht erforderlich.

(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, solange der vertragliche Kern des gebuchten Funktionsumfangs erhalten bleibt. Funktionen der Testphase, die in der gebuchten Stufe nicht enthalten sind, werden nicht geschuldet.

7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Laufzeit eines Vertrags über eine Bezahlstufe beträgt 12 Monate ab Freischaltung.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Eine verspätete Kündigung wirkt zum Ende der darauffolgenden Laufzeit. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung behält der Kunde den vollen Zugriff.

(4) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach Mahnung mit Fristsetzung auf die Lesefunktion beschränken. Eine Löschung während der Vertragslaufzeit erfolgt nicht.

8. Vergütung und Preisanpassung

(1) Die Preise verstehen sich je Monat, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, und werden jährlich im Voraus abgerechnet. Zahlungsziel sind 14 Tage nach Rechnungsdatum.

(2) Bei Kündigung, Wechsel in eine niedrigere Stufe oder Reduzierung der Personenzahl während der Laufzeit erfolgt keine anteilige Erstattung. Ein Wechsel in eine höhere Stufe ist jederzeit möglich; die Differenz wird anteilig bis zum Laufzeitende berechnet.

(3) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform anpassen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

9. Vertragsende und Löschung bei Bezahlstufen

(1) Nach dem Wirksamwerden der Kündigung steht die Organisation 90 Tage im Lesezugriff. Ziffer 4 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend; die Frist von 30 Tagen nach Ziffer 4 Absatz 1 gilt hier nicht.

(2) Danach werden die Organisation und alle ihre Daten unverzüglich, vollständig und endgültig gelöscht, einschliesslich des Audit-Logs; Ziffer 5 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(3) Schliesst der Kunde innerhalb des Lesezugriffs erneut einen Vertrag über eine Bezahlstufe, wird die Organisation ohne Datenverlust fortgeführt.

10. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten seiner Beschäftigten. Er stellt eine Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung sicher, beteiligt Interessenvertretungen nach den für ihn geltenden Regeln und informiert die Beschäftigten nach Art. 13 und 14 DSGVO.

(2) Der Kunde benennt Administratorinnen und Administratoren, hält Zugangsdaten geheim und sorgt für aktuelle Kontaktadressen. Fristen-Mails gehen ausschliesslich an verifizierte Administratorkonten.

(3) Der Kunde nutzt die Software nur für eigene geschäftliche Zwecke. Daten, die er über das Vertragsende hinaus benötigt, sichert er selbst über die Datenkopie.

11. Verknüpfte Konten von Beschäftigten

(1) Persönliche CertMap-Konten, die Beschäftigte mit der Organisation verknüpfen, gehören den Beschäftigten. Der Kunde sieht nur die Zertifizierungen, die die Beschäftigten ausdrücklich freigeben.

(2) Eine Freigabe kann von den Beschäftigten jederzeit widerrufen werden, auch während die Organisation im Lesezugriff steht. Die Löschung der Organisation wirkt sich auf diese Konten nicht aus.

(3) Personenbezogene Wirtschaftsdaten (Kosten je Person) sind nur unter den Voraussetzungen des Datenschutzmodells der Anwendung sichtbar (kollektive Grundlage oder Einwilligung, abhängig vom Markt des Kunden).

12. Verfügbarkeit und Support

(1) In den Stufen Core und Pro wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und kündigt Wartungsfenster an, soweit möglich.

(2) Support erfolgt per E-Mail an Werktagen.

(3) In der Stufe Max können Verfügbarkeit und Reaktionszeiten im Angebot vereinbart werden.

13. Haftung

(1) Es gilt die Haftungsregelung des Allgemeinen Teils, einschliesslich der dort unberührt bleibenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für übernommene Garantien und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Abweichend davon haftet der Anbieter in der unentgeltlichen Testphase und im unentgeltlichen Lesezugriff nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Für Bezahlstufen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach auf die Vergütung der laufenden Vertragslaufzeit.

(4) Ein Ersatz für Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Datenkopie trotz Hinweis nicht vor dem Löschtermin gesichert hat.

14. Datenschutz und Vertrag zur Auftragsverarbeitung

(1) Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen geht er für die Verarbeitung personenbezogener Daten diesen Bedingungen und dem Allgemeinen Teil vor.

(2) Ein individueller Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder ein Muster des Kunden wird ausschliesslich in der Stufe Max verhandelt.

15. Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die jeweils nächste Vertragslaufzeit ändern. Er teilt Änderungen spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist der laufenden Laufzeit in Textform mit. Der Kunde kann daraufhin zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

(2) Für die laufende Vertragslaufzeit gelten Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden; eine Zustimmungsfiktion ist ausgeschlossen.

(3) Die vom Kunden angenommene Version wird je Organisation gespeichert und in den Einstellungen angezeigt.

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Kündigungen und Weisungen bedürfen der Textform.

(4) Stand dieser Bedingungen: 11. September 2026, Version 0.7.