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CertMap

Erklaerung zur Barrierefreiheit

Stand: 2026-05-06

Erklärung zur Barrierefreiheit

Daniel Thomas Heessel als Betreiber von CertMap (certmap.de) ist nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, seine Website und die darüber angebotene entgeltliche Online-Dienstleistung (1:1-Cybersecurity-Beratung) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für alle Inhalte und Funktionen unter https://certmap.de.

Anwendungsgrundlage: BFSG (in Kraft seit 28.06.2025) in Verbindung mit der BFSGV. Maßgeblicher technischer Standard ist WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA in Verbindung mit EN 301 549 V3.2.1.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des BFSG und der WCAG 2.2 AA teilweise vereinbar.

Die Nicht-Vereinbarkeiten sind in Abschnitt 2 aufgeführt. Die zugrundeliegende Bewertung beruht auf einer am 06.05.2026 durchgeführten Selbstbewertung durch den Betreiber. Verbesserungen erfolgen fortlaufend.

Das verwendete Designsystem (DESIGNSYSTEM_TOKENS v1.1) ist auf WCAG 2.2 AA ausgelegt: Farbkontraste sind systematisch belegt (Beispiel Mint-Text auf Weiß: 5.68:1, erfüllt WCAG 1.4.3 Contrast Minimum), Fokus-Indikatoren sind global definiert, semantische HTML-Struktur ist Pflicht in allen neuen Komponenten.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei. Die geplanten Behebungstermine sind verbindlich vermerkt.

2.1 Quadrant-Visualisierung (interaktive SVG-Grafik)

Die interaktive Quadranten-Karte im Modus „Erkunden" stellt Cybersecurity-Zertifizierungen als positionierte SVG-Bubbles in einem zweidimensionalen Koordinatensystem dar.

Festgestellte Nicht-Konformitäten:

  • Die Bubbles können derzeit nicht vollständig per Tastatur fokussiert und aktiviert werden (Verstoß gegen WCAG 2.1.1 Keyboard).
  • Die Position und Bedeutung der Bubbles wird ausschließlich visuell vermittelt; eine programmatisch ermittelbare Datenstruktur (z. B. Tabellen-Pendant) für Screenreader fehlt (Verstoß gegen WCAG 1.3.1 Info and Relationships).
  • Eine textuelle Alternative für die komplexe Grafik gemäß WCAG 1.1.1 Non-text Content liegt nicht vor.
  • Drag-Interaktionen zur Filterung lassen sich derzeit nicht über einen alternativen Single-Pointer-Klick auslösen (Verstoß gegen WCAG 2.5.7 Dragging Movements).

Geplante Behebung: Bereitstellung einer äquivalenten Tabellen-Ansicht mit allen Bubble-Daten als zugängliche Alternative, vollständige Tastatur-Navigation der Bubbles, ARIA-Pattern für die Selektion und Klick-Alternative für die Drag-Operationen. Umsetzung im Sprint nach dem Initial-Launch, Zieltermin 2026-07-31.

2.2 Karrierepfad-Visualisierung

Der Karrierepfad-Modus visualisiert Zertifizierungs-Sequenzen als Sankey-ähnliche Fluss-Grafik.

Festgestellte Nicht-Konformitäten:

  • Tastatur-Navigation zwischen Pfad-Knoten ist nicht durchgängig implementiert (Verstoß gegen WCAG 2.1.1 Keyboard).
  • Die Reihenfolge der Knoten und ihre Verbindungen werden Screenreadern nicht in einer linear lesbaren Form angeboten (Verstoß gegen WCAG 1.3.1 Info and Relationships, WCAG 1.3.2 Meaningful Sequence).

Geplante Behebung: Linear strukturierte Listen-Alternative mit vollständigen Pfad-Beschreibungen, Tastatur-Navigation. Zieltermin 2026-07-31.

2.3 Inline-Styles in Bestand-Komponenten (Tech-Debt aus Sprint 12)

In den Komponenten DonutChart, FilterBar und QuadrantLayout werden noch Inline-Styles und teilweise nicht-tokenisierte Farbwerte verwendet. Dies ist als Tech-Debt aus dem Sprint 12 (Polish & Finetune) intern dokumentiert.

Festgestellte Nicht-Konformitäten:

  • Risiko abweichender Kontrastverhältnisse außerhalb des verifizierten Token-Sets (potenzieller Verstoß gegen WCAG 1.4.3 Contrast Minimum, WCAG 1.4.11 Non-text Contrast).
  • Erschwerte Override-Möglichkeit für Nutzer mit eigenen Stylesheets (Verstoß gegen WCAG 1.4.12 Text Spacing in Einzelfällen möglich).

Geplante Behebung: Vollständige Migration auf Designsystem-Tokens, Entfernung aller Inline-Styles, Lint-Regel no-inline-styles als CI-Block. Zieltermin 2026-06-30.

2.4 Vereinfachte Sprache und Gebärdensprache

Eine Version der Plattform-Inhalte in Leichter Sprache sowie Gebärdensprach-Videos für Schlüsselseiten liegen nicht vor. Für privatwirtschaftliche Anbieter handelt es sich nicht um eine Pflicht im Sinne des BFSG, sondern um eine Empfehlung. Eine Bereitstellung wird nach Abschluss der unter 2.1 bis 2.3 genannten Pflicht-Behebungen geprüft.

3. Datum der Erstellung und Methode der Bewertung

Diese Erklärung wurde am 06.05.2026 erstellt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung des Betreibers vom 06.05.2026 unter Anwendung von WCAG 2.2 AA und EN 301 549 V3.2.1. Geprüft wurden alle öffentlich zugänglichen Seiten sowie die im Rahmen des Beratungs-Buchungsprozesses durchlaufenen Formulare und Zahlungs-Schritte. Eine externe Auditierung ist für Q3 2026 vorgesehen.

Die Erklärung wird mindestens jährlich überprüft und bei jedem Major-Release der Plattform aktualisiert. Nächste planmäßige Überprüfung: 06.05.2027.

4. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von CertMap aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind, melden Sie sich bitte unter:

E-Mail: barrierefreiheit@certmap.de

Postanschrift: Daniel Thomas Heessel Ober-Saulheimer Str. 15 55291 Saulheim Deutschland

Reaktionszeiten:

  • Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung: innerhalb von 3 Werktagen.
  • Inhaltliche Antwort und Lösungsvorschlag: innerhalb von 14 Tagen ab Eingang.
  • Behebung der gemeldeten Barriere: innerhalb von 4 Wochen ab Eingang. Sollte eine Behebung in dieser Frist nicht möglich sein, erhalten Sie eine begründete Mitteilung mit einem konkreten Zieltermin.

Eingegangene Anfragen werden intern in einem Bearbeitungs-Log protokolliert (docs/legal/accessibility-requests-log.md), um die Bearbeitungsfristen nachweisbar einzuhalten. Das Log ist nicht öffentlich.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den Betreiber keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern von Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt der Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

6. Marktüberwachungsbehörde

Die Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen privater Wirtschaftsakteure obliegt nach BFSG den von den Ländern bestimmten zuständigen Stellen. Für den Sitz des Betreibers in Rheinland-Pfalz ist zuständig:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Stiftsstraße 9 55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0 Web: mwvlw.rlp.de

Die operative Marktüberwachung kann an eine nachgeordnete Behörde oder Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion delegiert sein. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dennoch zunächst an das Ministerium wenden; eine interne Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgt von dort.

7. Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wird aktualisiert:

  • bei jeder wesentlichen Änderung der Plattform (insbesondere neue Tools, geänderte Buchungsstrecke),
  • bei Behebung der unter Abschnitt 2 aufgeführten Nicht-Konformitäten,
  • mindestens einmal jährlich im Rahmen der planmäßigen WCAG-Überprüfung.

Stand: 06.05.2026